AGB´s

AGB`s des Möhrchenhotels                                                                                                                 Stand: 01.01.2024


1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem "Möhrchenhotel" (Inhaberin: Julia Winter, Newerweg 62, 66687 Wadern) und dem Auftraggeber. Sie gelten als verbindlich anerkannt bei Auftragserteilung und für alle weiteren Aufträge.

2. Auftragserfüllung/Vertragsbedingungen

Julia Winter verpflichtet sich, Ihr Tier in vollem Umfang, bestmöglich zu betreuen und zu versorgen, sowie bei Verletzungen oder Krankheiten umgehend den diensthabenden Tierarzt aufzusuchen. Der Tierhalter hatte vor Vertragsabschluss die Möglichkeit das Betriebsgelände zu besichtigen und erklärt sich mit der Beschaffenheit der Anlagen und der Art der Unterbringung einverstanden. Der Tierhalter versichert, dass das jeweilige Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten sowie sein Eigentum ist.

3. Tierarztbesuch:

Hält die Tierpension eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter/Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass das Tier im Auftrage des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer. Sollte das Tier so schwer erkranken, dass es eingeschläfert werden muss, so liegt es im Ermessen des Tierarztes dies zu beurteilen und entsprechend zu handeln.

Anfahrts- u. Behandlungskosten werden vom Tierhalter übernommen. Die Rechnung des Tierarztes wird von der Tierpension im Voraus gezahlt und bei Abholung des Tieres vom Tierhalter erstattet. 

4. Impfungen:

Wir empfehlen, Kaninchen gegen RHD I und II sowie Myxomatose zu impfen. Bei ungeimpften Tieren übernimmt der Tierhalter die Verantwortung und trägt das alleinige Risiko.

5. Plötzliches Versterben eines Tieres:

Verstirbt ein Tier aufgrund einer Erkrankung während des Aufenthaltes in der Tierpension, wird das Tier gekühlt gelagert, damit es später zuhause beerdigen werden kann. Auch eine Einäscherung ist möglich, muss aber vom Tierhalter selbst in die Wege geleitet werden. 

6. Alte Tiere

Bei alten Tieren senden Sie uns bitte im Vorfeld ein Foto und kurzes Video zu, damit wir uns über den Gesundheitszustand informieren und bestmögliche Pflege garantieren können. Tiere, die sich im letzten Lebensabschnitt befinden, den Tag nur noch mit Schlafen und kurzer Futteraufnahme verbringen, nehmen wir nicht auf. Diesen Tieren sollte man keine neue Lebenssituation zumuten. In unklaren Fällen behalten wir uns vor, die Aufnahme des Tieres nach Begutachtung unsererseits am Anreisetag zu verweigern. Bei alten Tieren nehmen wir eine Kaution von 100,-- Euro für eventuell notwendig werdende Tierarztbesuche.

7. Zahlungsbedingungen

Der Gesamtbetrag ist bei Ankunft der Tiere in bar zu leisten. Der gebuchte Zeitraum ist auch dann komplett zu bezahlen, wenn das Tier vorzeitig abgeholt wird bzw. während des Aufenthaltes verstirbt. Die Berechnung der Kosten erfolgt pro angefangener Tag. 

Nach Absprache wird ein Rabatt für Langzeitaufenthalte gewährt. Hier erfolgt bei Buchung eine Anzahlung in Höhe des Betrages für die ersten 4 Wochen. Die weiteren Zahlungen erfolgen monatlich per Überweisung. Die Anzahlung wird bei Stornierung einbehalten, da bei Langzeitaufenthalten viele Hauptferienzeiten geblockt und damit nicht mehr neu vergeben werden können.

8. Stornogebühren

Als Saisonbetrieb sind wir auf volle Auslastung während der Ferienzeit angewiesen. Daher berücksichtigen Sie bitte, dass Buchungen ab dem Zeitpunkt Ihrer Reservierung verbindlich sind. Sollten Sie dennoch Ihre Reservierung stornieren müssen, gelten folgende Bedingungen:  Stornierungen bis 4 Wochen vor Anreise sind kostenfrei, bei Stornierungen kürzer als 4 Wochen berechnen wir 80 % des Gesamtpreises, da hier die Plätze nicht mehr neu vergeben werden können.

9. Haftung im Schadensfall

Der Tierhalter verpflichtet sich, alle im Vertrag angegebenen Daten wahrheitsgetreu gemacht zu haben.

Die Aufnahme des Tieres/der Tiere erfolgt auf eigene Gefahr des Halters. Die Haftung der Tierpension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen.

Wurde dem Freilauf des Tieres vom Tierhalter zugestimmt, können keine Ansprüche geltend gemacht werden für etwaige Schadensfälle, z.B. durch höhere Gewalt wie Fuchs, Marder, Habicht, Untergraben des Geheges oder Weglaufen des Tieres.

Sollte sich das Tier während des Aufenthaltes verletzen oder versterben, können vom Tierhalter keine Ansprüche an den Betreiber des "Möhrchenhotels" gestellt werden. Wir haften nicht bei Auftreten von Seuchen o.ä. Julia Winter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für mitgebrachte Spielsachen, Decken, Körbchen etc. wird keine Haftung übernommen. Wir haften nicht für Unfälle des Tierhalters auf unserem Gelände. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

10. Pensionsvertrag:

Der Pensionsvertrag muss von jedem Tierhalter einmalig bei uns unterschrieben werden und gilt dann für alle weiteren Aufenthalte seiner Tiere und beinhaltet die Zustimmung aller Punkte, die in diesen AGB´s enthalten sind. Der Vertrag kann auf unserer Homepage heruntergeladen und bei Anreise ausgefüllt mitgebracht werden. 

11. Erklärung des Tierhalters:

Der Tierhalter bestätigt, dass sein Tier frei von augenscheinlich zu erkennenden Krankheiten ist, keinen akuten Durchfall hat und nicht wegen Fliegenmadenbefall bis 4 Wochen vor Anreise behandelt wurde.

Akute Krankheiten sind der Tierpension mitzuteilen und demnach abzuklären, ob das Tier aufgenommen werden kann. Besondere Fütterungshinweise und Medikamentengaben werden der Tierpension schriftlich bei Abgabe des Tieres mitgeteilt. Anfallende Kosten können auf der aktuellen Preisliste der Homepage entnommen werden.

12. Nichtabholen des Tieres

Für den Fall, dass das Tier nicht binnen 8 Tagen nach dem vereinbarten Endtermin der Verwahrungsdauer abgeholt wird, ist die Tierpension berechtigt, das Tier anderweitig abzugeben (Tierheim, tierliebende Person etc.). Sollten dem Tiersitter durch die Nichtabholung des Tieres weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der Tierhalter/Eigentümer.

13. Datenschutz

Sie bestätigen, die Richtlinien des Datenschutz nach DSGVO gelesen und akzeptiert zu haben. Der Tierhalter willigt hiermit in die Verwendung und Nutzung der personenbezogenen Daten ein, soweit dieses im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Die Tierpension darf Fotos und Filmaufnahmen der Tiere ausschließlich zur Werbung für das Unternehmen verwenden und sie auch in den sozialen Medien ohne Angabe der Daten des Tierhalters veröffentlichen.

 

Für den Inhalt verantwortlich:

Julia Winter

Newerweg 62

66687 Wadern-Nunkirchen